Sektorale Heilpraktikerin Physiotherapie
Durch die Zertifizierung zur sektoralen Heilpraktikerin für Physiotherapie ist es unserer Praxis erlaubt, Patienten auch in Deutschland ohne ärztliches Rezept zu untersuchen und ggf. zu behandeln. Dies ermöglicht einen schnellen Therapiebeginn bei Auftreten der Beschwerden.
Diagnose, Rezept und Therapie finden also unter einem Dach statt.
So spart man sich den Weg zum Arzt und Sie kommen bei akuten Beschwerden direkt in die Physiotherapie Praxis.
Ist die Befundlage unklar, wird der Patient natürlich trotzdem zu einem Facharzt weiter geleitet, um das Krankheitsbild weiter abzuklären.
Termin beim Physiotherapeuten ohne vorherigen Arztbesuch!
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Für Privatpatienten:
Sie können mit und ohne Rezept zu uns kommen. Die Privatkassen übernehmen die Kosten für die Behandlungen abhängig von Ihrem individuellen Vertrag mit Ihrer privaten Krankenversicherung durch den Zusatz Heilpraktiker. Die Abrechnung erfolgt über eine Privatrechnung.
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Für Selbstzahler:
Jeder darf zu uns ohne ärztliches Rezept kommen, sofern Sie die Untersuchung/Behandlung selbst bezahlen. Abgerechnet wird im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
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Für gesetzlich versicherte Patienten:
Heilpraktikerleistungen unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen. Das heisst, Sie können unsere Leistungen NICHT über die gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen. Als Selbstzahler/-in sind Sie bei mir aber herzlich willkommen.
Die Therapie und somit auch die Preise werden aus verschiedenen Leistungsziffern zusammengesetzt, welche aus Ihrer individuellen Untersuchung und wenn indiziert auch aus der Behandlung hervorgehen und beim Erstgespräch vereinbart werden.


Keine langen Wartezeiten auf einen Termin beim Arzt


Ausführliche Anamnese und Befunderhebung


Individueller Behandlungsplan


Behandlung ohne ärztliche Verordnung


Schneller Termin, schneller Behandlungsbeginn


Schnelle Entlastung und Schmerzlinderung
Preise
Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach dem Zeitaufwand der Physiotherapeutin oder nach geleisteten Heilmitteln. Grundlage der Vergütungsberechnung ist das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) und der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).
Grundsätzlich muss mit durchschnittlichen Kosten von
40 - 50 Euro/30 Min und
80 - 110 Euro/60 Min
gerechnet werden.
Die genauen Preise werden in der Patientenvereinbarung besprochen.
"Anders als z.B. bei Ärzten gibt es für die Leistungen von Physiotherapeuten mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis keine amtliche Gebührenordnung, die die Höhe der Vergütung außerhalb der GKV verbindlich festlegt. Der Therapeut ist deshalb bei der Kalkulation seiner Abrechnungssätze im Rahmen der ortsüblichen Entgelte (§ 612 Abs. 2 BGB) oder aufgrund besonderer Vereinbarung völlig frei. Es sollte jedoch ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen und darauf hingewiesen werden, dass die Leistungen nicht (bei Patienten der GKV) bzw. nur eingeschränkt (bei Privatpatienten) erstattungsfähig sind. Im Zweifelsfall sollte insbesondere Privatpatienten angeraten werden, sich bei ihrer Versicherung vor Behandlungsbeginn über die Höhe des Erstattungsanspruchs zu informieren."
